Kein Generalverdacht mehr bei Dichtheitsprüfung

Als „Beispiel für überzogene Regelungswut“ hat CDU-Landtagskandidat Norbert Neß das bisherige Verfahren bei der Dichtheitsprüfung bezeichnet. Die CDU will eine bürgerfreundliche Lösung durchsetzen: Statt alle Hausbesitzer pauschal unter Generalverdacht zu stellen, bedürfe es der Dichtheitsprüfung nur „bei begründetem Verdacht“. Erst dann müsse geprüft und die Sanierung gegebenenfalls beauftragt werden. „Die bisherige Regelung ist und bleibt ein bürokratisches Ungetüm. Hauseigentümer waren angesichts zu erwartender, horrender Kosten stark verunsichert.“

Norbert Neß hatte sich bei der Veranstaltung mit dem designierten Minister für Bauen und Umweltschutz, Lutz Lienenkämper, in Voerde auch mit Vertretern der Bürgerinitiative „Möllener Fair Play“ ausgetauscht. Die Initiative setzt sich wie die CDU dafür ein, das bisherige Verfahren zu ändern. „Nicht nur Möllen ist betroffen, sondern tausende Hausbesitzer in allen Kommunen unseres Landes“, erläutert CDU-Kandidat Neß. „Wir brauchen eine neue Regelung!“ Lienenkämper sagte zu, dass die CDU nach einem Wahlerfolg das bisherige Verfahren bürgerfreundlich novellieren werde.

Bereits im Dezember 2011 hatte der Umweltausschuss des Landtages gegen die Stimmen von Rot-Grün beschlossen, den Zwang zur Dichtheitsprüfung auszusetzen. Norbert Neß: „Die rot-grüne Minderheitsregierung hatte im Land keinen politischen Rückhalt, das bisherige Verfahren durchzuhalten, das im Ergebnis viele Tausende Hausbesitzer in unserer Region über Gebühr belastet. Es ist bürgerfreundlich, dass der Umweltausschuss des Landtages das Ende des flächendeckenden Zwangs zur Dichtheitsprüfung auf den Weg gebracht hat. An diesem politischen Signal kommt im weiteren Verfahren keiner vorbei.“

Selbst Rot-Grün habe inzwischen Veränderungen angekündigt. „Die CDU-Position ist einfach und klar: Eine Dichtheitsprüfung soll nur erfolgen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt.“ Das könne u. a. dann sein, wenn der Boden absacke, Verfärbungen im Erdreich oder Beschädigungen durch Wurzelwerk sichtbar seien. „Es gibt kein Recht auf undichte Abwasserrohre. Wenn ein erheblicher Schaden festgestellt wird, dann muss er behoben werden.“ Öffentliche und gewerbliche Abwasserleitungen würden ohnehin weiterhin überprüft. Auf Druck der CDU hätten SPD und Grünen inzwischen ihren Vorschlag abgeändert, der zunächst nur Haushalte unter 200 Kubikmeter Abwasser von der Dichtheitsprüfung befreien wollte. „Auch der neue rot-grüne Vorschlag ist absurd. Da sollen Zweifamilienhäuser befreit werden, ein Haus mit drei Wohnungen schon nicht mehr“, so Neß. Die Landtagswahl am 13. Mai sei somit auch eine Entscheidung zwischen dem unbürokratischen CDU-Vorschlag und rot-grünen Bürokratieplänen.